11
Sep
2006

Die Macht der Mütter

Sie heiraten. Sie bekommen ein Kind, oder zwei, oder drei. Er haut ab. Sie steht ohne Einkommen, Erspartes und Eigenheim da. Allerdings mit Nachwuchs. Er kümmert sich weder um die Kids noch zahlt er Alimente.

So sieht der Standardfall für den österreichischen Gesetzgeber aus. Gut so, denn das ist der (für die Frauen) krasseste Fall und er tritt viel zu oft ein.

Es geht aber auch ganz anders. Die Beziehung geht auseinander. Er kümmert sich selbstverständlich um die Kinder. Er finanziert alles von Ausbildung bis Zahnspange. Trotzdem bekommt er das Sorgerecht nicht - er geht ja arbeiten, sie ist daheim. Er handelt ein brauchbares Besuchsrecht aus. Er zahlt seiner Ex Unterhalt, als Ausgleich für die verpasste Karriere. Er überlässt ihr Haus und Auto, damit die Kinder ihren Lebensstil nicht ändern müssen. Nachts quält ihn das schlechte Gewissen, weil er das Leben einer Frau (indem er sie schwängerte) zerstört hat und weil seine Kinder (da vaterlos) eine Rechenschwäche haben und in logischer Folge zu Massenmördern werden. Letzteres versucht man ihm zumindest einzureden.

Vielleicht will er einen langen Urlaub machen, sich wieder binden oder den Job wechseln. Wenn's ihr nicht passt, sollte er es besser lassen. Sonst sieht er die Kinder nie wieder. Die Durchsetzung des Besuchsrechtes dauert Jahre. Per Gewohnheitsrecht hat sie inzwischen Anspruch auf drei Viertel seines Einkommens. Und wie würde er seinen Eltern erklären, dass sie ihr Enkelkind nicht mehr sehen dürfen?

Einfach abzuhauen wäre auf dasselbe rausgelaufen, denkt er. Bloß billiger.

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